5 - Sozialpolitik [ID:2967]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Ich begrüße Sie zur Vorlesung Sozialpolitik. Das letzte Mal von meiner Seite zu Teil 1.

Ab übernächste Woche, nächste Woche ist ja Feiertag, hören Sie dann den zweiten Teil zu den Sozialversicherungen in Deutschland, den Herr Dr. Pohl macht.

Wir machen heute zum Abschluss noch ein Thema, das auch relativ zentral ist für die deutsche Sozialversicherung, insbesondere aber auch für den Sozialstaat insgesamt,

das Ihnen immer wieder begegnen wird dann auch im zweiten Teil der Vorlesung, nämlich die Frage der demografischen Wandel,

die sich auf die Auswirkungen des Sozialsystems und der Frage, ob und welche Finanzierungsalternativen es für das Sozialsystem ansonsten gibt,

insbesondere für die deutschen Sozialversicherungen, die ja übereinkommensabhängige Beiträge bisher finanziert werden.

Das ist wie gesagt ein auch zusammenfassendes Kapitel, das nochmal in diese Vorlesung gerutscht ist zu Dingen,

die Sie dann bei jeder der Sozialversicherungen, die Sie bei Herrn Pohl hören, immer wieder betrachten werden,

weil dieser demografische Wandel sich in den Sozialversicherungen, insbesondere in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung,

aus den drei Zentralen eben sehr stark auswirken wird.

Gut, Sie wissen relativ wahrscheinlich jedenfalls, dass die deutsche Sozialversicherung zwei Finanzierungsprinzipien hat.

Das eine ist die zumindest annähernde Parität, das heißt, dass die Beiträge zur Sozialversicherung ungefähr hälftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt sind,

das war früher mit Ausnahme der Unfallversicherung strikter.

Es ist das erste Mal aufgegeben worden eigentlich mit der Einführung der Pflegeversicherung, die formalparitätisch finanziert ist.

Sie haben aber im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung einen Feiertag aufgehoben, den Bus- und Wehtag, mit Ausnahme von Sachsen.

Und mit dieser Aufhebung eines Feiertages die Arbeitgeberbeiträge kompensiert.

Insofern schon die formale Parität zwar aufrecht erhalten, aber die inhaltliche eigentlich nicht mehr.

Und wenn Sie sich Sachsen anschauen, dann sehen Sie auch, weil da die Sozialversicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung nämlich aus dem Grund anders strukturiert sind,

weil die den Bus- und Wehtag behalten haben, dass sie dann auch keine paritätische Finanzierung mehr haben.

Und Sie haben es dann in der Folge an einigen Stellen weiter aufgegeben bei der gesetzlichen Krankenversicherung

mit dem Herauslösen von Zahnersatz und Krankengeld aus der Finanzierung.

Seitdem haben Sie nur noch eine annähernde Parität, aber es ist immer noch so, dass man ganz gut davon sprechen kann, weil weitgehend hälftig geteilt wird.

Die einzige Ausnahme, die es historisch schon immer gegeben hat, war die Unfallversicherung, die für die beruflichen Unfälle, nur die sind da ja versichert,

schon immer komplett der Arbeitgeber getragen hat.

Aus der Überlegung heraus, dass an der Stelle die Verantwortung auch eigentlich ausdrücklich und nur beim Arbeitgeber liegt, das entsprechend sicherzustellen.

Die Parität ist das eine konstituierende Prinzip der deutschen Sozialversicherung.

Das andere ist, dass sie sie finanzieren über eine Umlagefinanzierung.

Die in einer Periode eingenommenen Beiträge werden unmittelbar wieder ausgegeben.

Es gibt keinen Ansparn, in größerem Umfang zumindest. Bei der Rentenversicherung ist es so, dass es eine Schwankungsreserve gibt, die allerdings relativ niedrig ist,

die auch tatsächlich dafür da ist, Schwankungen auszugleichen, weil Beiträge nie ganz in der gleichen Höhe von Monat zu Monat fließen und sie halt eine Rücklage brauchen,

falls Beitragseinnahmen kurzfristig niedriger ausfallen.

Ansonsten wird aber in der gesetzlichen Sozialversicherung im Regelfall eben nicht gespart, sondern über Umlagen finanziert.

Was heißt, dass keine Rücklagen in größerer Form vorhanden sind.

Ausgelöst durch den demografischen Wandel aber nicht nur, gibt es seit einigen Jahren, mittlerweile eigentlich schon Jahrzehnten, eine Diskussion darum, ob diese Finanzierungsprinzipien noch funktionieren.

Es geht nicht nur um den demografischen Wandel, es geht auch um Arbeitsmarktüberlegungen.

Die werden bei der Diskussion um Finanzierungsalternativen auch eine Rolle spielen, also einen Diskussionsstrang neben dem demografischen Wandel und den möglichen Belastungen und Anstiegen von Beiträgen, die der bedeuten kann.

Gibt es auch eine Diskussion darum, dass die Beteiligung der Arbeitgeber an Beitragssteigerungen negative Arbeitsmarkteffekte haben könnten,

dass es aus solchen Überlegungen heraus nicht angemessen sei, weiter lohnabhängige Beiträge zu erheben und die auch von den Arbeitgebern finanzieren zu lassen.

Es gibt weitere Gerechtigkeits- und ähnliche Überlegungen, warum sie möglicherweise die Finanzstrukturen ändern sollen.

Aber wie gesagt, der große Komplex und der große Auslöser ist eigentlich immer der demografische Wandel,

aus dem sich eine Diskussion um die Finanzlage der Sozialversicherung und dann der möglichen Alternativen ergibt.

Sie haben den demografischen Wandel schon ziemlich lange in Deutschland.

Er wird nur akuter, weil die Auswirkungen dramatischer werden.

Sie beschreiben mit dieser Begrifflichkeit die Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich abläuft, eine zunehmend älter werdende Bevölkerung,

ein sinkender Anteil jüngerer Menschen, analog dazu ausgelöst, einerseits durch steigende Lebenserwartungen und andererseits durch rückläufige Geburtenraten,

die zusammen dazu führen, dass die Bevölkerung älter wird im Durchschnitt genauso wie in der Verteilung.

Sie kennen wahrscheinlich alle die Grafiken, die im Folgenden nicht alle aufgezeigt sind,

über Veränderung von Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungspyramiden, die es früher mal gegeben hat, zu einer Pilzform und ähnlichen Überlegungen.

Beides ist eigentlich kein neues Phänomen.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:19:42 Min

Aufnahmedatum

2013-05-23

Hochgeladen am

2013-05-29 07:50:05

Sprache

de-DE

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